Ablagerung
Nach der getrennten Erfassung von Wertstoffen bzw. der Sortierung von Mischfraktionen verbleibt Restabfall, der in der Regel einer Behandlung zu unterziehen ist. Am Ende dieser Entsorgungsschritte verbleiben jedoch Abfälle, die abgelagert werden müssen. Je nach Belastung der Abfälle, werden diese Deponiestandorten unterschiedlicher Deponieklassen zugeordnet. Für Siedlungsabfälle stehen Abfälle der Deponieklassen 0, I und II zur Verfügung. Ablagerungsstandorte für Sonderabfälle (Deponieklassen III und IV) werden hier nicht betrachtet.