Abfallbilanz 2023 - - Vermeidung - Internetangebot Bayerisches Landesamt für Umwelt

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Vermeidung

Maßnahmen, die dazu führen, dass keine, weniger oder weniger schädliche Abfälle anfallen (Abfallvermeidung), haben Vorrang vor der Abfallbewirtschaftung durch Verwerten, Behandeln und Beseitigen.

Die Abfallvermeidung ist laut Kreislaufwirtschaftsgesetz, Bayerischem Abfallwirtschaftsgesetz und Abfallwirtschaftsplan Bayern das oberste Gebot des abfallwirtschaftlichen Handelns. Durch die Vermeidung von Abfällen werden nicht nur die natürlichen Ressourcen geschont, sondern in der Regel auch Mensch und Umwelt geschützt. Da keine oder weniger Abfälle anfallen, werden zudem Energie und Ressourcen gespart sowie weitere Abfälle und klimarelevante Emissionen vermieden. Mit Ressourceneffizienz als Ziel können Unternehmen Rohstoffe zukunftsfähig einsetzen und Verfahren und Prozesse nachhaltiger und ressourcenschonender gestalten oder die Entwicklung dieser fördern. Auf diese Weise können sie den Einsatz von Stoffen und Materialien vermindern und Kosten senken.

Während bei Betrieben vorwiegend eine effiziente Nutzung von Ressourcen in der Produktion im Vordergrund steht, geht es bei den Privathaushalten vor allem um die Sensibilisierung für Themen wie Wiederverwendung sowie Verlängerung der Gebrauchsdauer von Produkten.

2021 wurde die Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms „Wertschätzen statt Wegwerfen“ ergänzend zum Abfallvermeidungsprogramm aus dem Jahr 2013 veröffentlicht. Das Abfallvermeidungsprogramm ist ein gemeinsames Programm des Bundes und der Länder. Es enthält neben möglichen Maßnahmen zur Abfallvermeidung für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und anderen Institutionen.

Die Maßnahmen der entsorgungspflichtigen Körperschaften im Bereich der Abfallvermeidung sind nachfolgend zusammengefasst.

 

Maßnahmen zur Abfallvermeidung

Das Abfallvermeidungsprogramm umfasst Instrumente und Maßnahmen zur Abfallvermeidung. Nachfolgend werden Themen hieraus und ihre Umsetzung in den bayerischen Kommunen vorgestellt.

Produkte wertschätzen und lange nutzen

Reparieren statt wegwerfen

Die Reparatur von Produkten kann deren Nutzungsdauer verlängern und eine Wieder- oder Weiterverwendung ermöglichen. Da nicht alle Bürgerinnen und Bürger über das nötige Wissen und die nötigen Werkzeuge sowie Ersatzteile zur Reparatur verfügen, sind sogenannte Repair-Cafés entstanden. Hier erhalten Privatpersonen neben Werkzeugen auch Unterstützung bei der Reparatur, meist durch ehrenamtliche Helfer. Es können Reparaturführer oder Online-Plattformen mit Hinweisen auf Reparatureinrichtungen bereitgestellt oder unterstützt werden.

Wiederverwenden statt wegwerfen

Um noch funktionsfähige Gebrauchsgegenstände, Kleidungsstücke, Schuhe und Möbel weiterzugeben, eignen sich Floh- und Trödelmärkte, die es in Bayern flächendeckend gibt. Aber auch (Online-) Gebrauchtwaren- und Sperrmüllbörsen sind keine Seltenheit mehr.

Der Vorgabe zur Förderung der Wiederverwendung kommen Kommunen nach, indem sie Wiederverwendbares auf Wertstoffhöfen zurückhalten und anbieten, Gebrauchtwarenkaufhäuser und Secondhand-Läden betreiben oder soziale, karitativ-gemeinnützige Organisationen, die solche beteiben, unterstützen und empfehlen. Sofern mit den daraus erwirtschafteten Mitteln soziale Projekte gefördert und Hilfseinrichtungen unterstützt werden, leistet die Abfallwirtschaft auch einen Beitrag zur Erfüllung sozialer Verpflichtungen.

Nutzen statt besitzen

Um Abfall zu vermeiden, können Produkte, die in der Regel nur sporadisch eingesetzt werden, von mehreren Personen gemeinsam genutzt, ge- oder verliehen werden.
Einige Körperschaften bieten auf ihren Internetseiten Informationen an, wo im Landkreis- oder Stadtgebiet Werkzeuge, Fahrräder, Elektrogeräte und vieles mehr ausgeliehen werden können. Verschiedene Ansätze für Nutzen statt Besitzen können z. B. in Zero-Waste-Konzepten erarbeitet und umgesetzt werden.


Nachhaltige Verbraucherentscheidungen ermöglichen

Bildung – informieren und sensibilisieren

Die kreisfreien Städte und Landkreise informieren vor allem über ihre Internetauftritte und über soziale Medien die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Themen in der Abfallwirtschaft, z. B. Abfallvermeidung, wilde Müllablagerungen und Littering. Auch in der Lokalpresse und anderen lokalen Printmedien finden sich entsprechende Informationen. Zusätzlich werden in öffentlichen
Gebäuden Faltblätter und Flyer, meist in verschiedenen Sprachen, ausgelegt, die z. B. die in der
Körperschaft angebotenen Sammelsysteme erläutern.
Um schon früh Kindern und Jugendlichen Wissen über Abfallvermeidung, Entsorgung und Umweltschutz nahezubringen, ist die frühkindliche Bildung bei der Öffentlichkeitsarbeit sehr wichtig. Die Kommunen erarbeiten oder beschaffen hierfür Materialien und Arbeitshilfen zur Unterrichtsgestaltung für Schulen und Kindergärten. Die Kinder und Jugendlichen lernen, teils
auf spielerische Weise und werden so auch zu Multiplikatoren in ihren Familien.

Ebenfalls können sich Bürgerinnen und Bürger bei Müllsammelaktionen engagieren und an Führungen in Abfallbehandlungs- und Entsorgungsanlagen teilnehmen. Hierbei werden diverse Informationen zu Abfällen weitergegeben. Neben Anlagenführungen werden Feste auf Wertstoffhöfen und Deponien veranstaltet oder auf regionalen Messen und Gewerbeschauen informiert.

Abfallberatung

Die Körperschaften beschäftigten haupt- und ehrenamtliche Abfallberater und -beraterinnen. Sie helfen den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gewerbebetrieben im persönlichen Gespräch, am Telefon und per E-Mail bei der Beantwortung abfallwirtschaftlicher oder abfallvermeidender Fragen.

Marktanreize nutzen

Satzungsrechtliche Maßnahmen

Der Vorrang der Abfallvermeidung ist in den Abfallwirtschaftssatzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften verankert.

Zur verursachergerechten Gestaltung der Gebühren kommen teils Ident- oder Wiegesysteme zum Einsatz. Da die Gebühren dann abhängig von der Leerungshäufigkeit und der Müllmenge sind, werden so Anreize zur Vermeidung von Abfällen sowie zur besseren
Abtrennung von Wertstoffen aus dem Restabfall geschaffen. Zudem sind das Trenngebot für verwertbare Abfälle und gegebenenfalls Ge- und Verbote zur Abfallreduzierung in den Abfallwirtschaftssatzungen der Körperschaften oder an anderer Stelle verankert. Ein oft
angewendetes Beispiel hierfür ist das Verbot von Einweggeschirr für Speisen und Getränke in öffentlichen Einrichtungen.

Kommunale Abfallvermeidungskonzepte

Im Rahmen von Abfallvermeidungskonzepten haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Möglichkeit, eine langfristige Strategie zur Abfallvermeidung zu entwickeln. Durch eine Analyse des Ist-Zustands können Potenziale zur Abfalleinsparung erkannt und genutzt werden.

Unterstützung bei der Erstellung von Abfallvermeidungskonzepten erhalten die bayerischen Kommunen hierbei auf der Internetseite des Bayerischen Umweltministerium (StMUV) unter www.stmuv.bayern.de. Hier kann auch der „Leitfaden zur Erstellung kommunaler Abfallvermeidungskonzepte“ abgerufen werden, der in Zusammenarbeit mit der Universität Augsburg erstellt wurde.

Öffentliches Beschaffungswesen

Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen in Bayern kommt gem. Art. 2 BayAbfG eine Vorbildfunktion zu. Durch optimierte Arbeitsabläufe und geregelte Beschaffungsvorgänge wird der Umgang mit Ge- und Verbrauchsgütern nachhaltiger gestaltet. Beschaffungsrichtlinien sorgen dafür, dass in den Verwaltungen hauptsächlich Recyclingpapier, wiederbefüllbare Tinten- und Tonerkartuschen sowie Mehrwegverpackungen verwendet werden.

Zudem sollen langlebige und reparaturfreundliche Produkte bevorzugt werden. In einem Leitfaden werden die von der bayerischen Staatsregierung für Behörden ausgegebenen Ziele im Klima- und Umweltschutz sowie Mittel und Maßnahmen zu deren
Umsetzung vorgestellt. Ziele sind, möglichst auf Kunststoffeinwegartikel zu verzichten und ein Beschaffungs-, Bau- und Förderwesen einzurichten, das auf Klimaschutz, Ökologie, Soziales und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Umgesetzt werden kann dies mit Managementsystemen (einschl. EMAS) und einer nachhaltigen Beschaffung. Neben dem Verzicht auf Kunststoffeinwegartikel können so weitere abfallvermeidende Maßnahmen erreicht werden. Der Leitfaden kann auf www.stmuv.bayern.de heruntergeladen werden. Dreizehn Körperschaften haben Umweltmanagementsysteme wie EMAS oder nach DIN 14001 eingerichtet und umgesetzt.

Konkrete Massnahmen für weniger Abfall

Mit Aktionen zur Europäischen Woche der Abfallvermeidung und themenbezogenen Bildungsangeboten bringen die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Themen Abfallvermeidung und Abfallentsorgung den Bürgerinnen und Bürgern näher und voran. An dieser Stelle seien der Landkreis Bayreuth mit seinen Beiträgen im Radio Mainwelle, der Abfallwirtschaftsbetrieb
des Landkreises Augsburg mit der Unterstützung der Auszeichnung von Schulen und Kitas mit dem Zertifikat „Plastikfrei“ und der Landkreis Roth erwähnt, der unter anderem einen Plastik- Parcours im Rahmen der Abfallberatung an Grundschulen anbietet.

Weiter verhindern der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben und insgesamt 81 private Bürgerinnen und Bürger, die im Verbandsgebiet als Container- oder Umweltpaten mitwirken, durch ihren Einsatz eine nachhaltigere Vermüllung der Umwelt und Ressourcenverschwendung. In einer Putzpause ohne Abfallentfernung im Jahr 2021 konnte beobachtet werden, wie schnell die
Containerstandorte wieder vermüllt werden. Presse und Rundfunk haben hierüber berichtet. Die zeitnah eingesammelten Abfälle werden, sofern möglich, den hierfür eingerichteten Sammelsystemen zur Verwertung zugeführt, andernfalls als Restabfall entsorgt. Die Paten und Patinnen tragen zur Begrenzung der Vermüllung der Umwelt sowie zur Wissensverbreitung und Auseinandersetzung mit dem Thema Abfall in ihrem Umfeld bei.

Andere abfallvermeidende Maßnahmen sind beispielsweise die Bezuschussung von Mehrweg-Windeln, Wickelsystemen oder Kompostern und der Verleih von Geschirr /-mobilen für Festlichkeiten. Die Körperschaften Neuburg-Schrobenhausen, Günzburg, die Städte Landshut und Coburg geben an, Repair-Cafés zu betreiben oder diese finanziell zu unterstützen. Zudem haben einige Landkreise und kreisfreie Städte Reparatur- und Secondhandführer veröffentlicht.